Gemäss Reglement CH CUP 2020 sind ab der Saison 2021 auch 2. Liga Mannschaften am CH CUP zugelassen, wenn sie die untenstehenden Vorgaben zur Teilnahmeberechtigung erfüllen.

 

Aktuelles CUP-Reglement

Anmeldeformular

 

Anmeldetermin: 13. März 2021

Teilnahmegebühren sind neu CHF 60.00.


Die Teilnahmegebühren nicht vor dem 05. April 2021 zu überweisen, dies entgegen dem Inhalt in der Anmeldung CH CUP 2021! (sollte sich die COVID 19 Situation nicht ändern und wir den CH Cup nicht spielen könnten, was wir nicht hoffen). 

Bruno Pabst, Chef CUPKO Swiss Faustball

 

Teilnahmeberechtigung:

Am Schweizer Cup-Wettbewerb sind teilnahmeberechtigt:

  • Nationalliga- und 1. Liga-Mannschaften Männer
  • 2. Liga-Mannschaften  (wobei diese am Schweizer Cup nur teilnahmeberechtigt sind, wenn sie auch am Regionen- oder Zonen-Cup teilnehmen, sofern ein solcher durchgeführt wird). Massgebend ist die Spielklasseneinteilung der Feld-Meisterschaft des gleichen Jahres.
  • Cupsieger und Halbfinalisten von regionalen Cup-Wettbewerben des Vorjahres  (die REG - FAKO-Präsidenten melden zu diesem Zweck ihre Teilnehmer am Schweizer Cup dem Chef CUPKO unverzüglich nach Abschluss ihres Cup Wettbewerbes).

Pro Verein sind max. zwei Mannschaften teilnahmeberechtigt.

Ein Spieler ist während des gesamten Cup-Wettbewerbes nur in einer Mannschaft – entsprechend der jeweiligen Meisterschaft-Mannschaftsliste – teilnahmeberechtigt (Ausnahme: Nachwuchsspieler).

Die NL- und 1. Liga-Mannschaften erhalten eine direkte Einladung durch die CUPKO. Die Anmeldung der 2. Liga-Mannschaften erfolgt via die REG-FAKO